Online-Input und -Austausch: Aufenthaltssicherung für Geduldete
Für Geduldete bestehen unter bestimmten Voraussetzungen rechtliche Wege in einen sichere(re)n Aufenthalt. Hierzu zählen v. a. die “Bleiberechte” nach §§ 25a und b AufenthG (sowie das “Chancen-Aufenthaltsrecht” als “Brücke” in diese Aufenthaltserlaubnisse) und die im vergangenen Jahr eingeführte Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung gem. § 16g AufenthG.
In einem kurzen Input sollen zunächst die wesentlichen Erteilungsvoraussetzungen dieser Aufenthaltstitel dargestellt werden. Anschließend möchten wir uns über Ihre Erfahrungen zum Thema Aufenthaltssicherung austauschen: Wie gehen Ausländerbehörden mit entsprechenden Anträgen um? Welche Voraussetzungen erschweren die Aufenthaltssicherung in der Praxis, welche Abhilfemöglichkeiten gibt es gegebenenfalls? Inwieweit klappt der Übergang aus dem „Chancen-Aufenthaltsrecht“ in eine Aufenthaltserlaubnis nach §§ 25a oder b AufenthG?
Anmeldung bitte bis zum 16.09.2025 unter ehrenamt2 (at) frnrw.de
Veranstalter: Flüchtlingsrat NRW e.V.
Datum:
18.09.2025
Zeit:
17:30 - 19:00