Online-Austausch: Bleiberecht für “gut integrierte” Geduldete
Für „gut integrierte“ Geduldete besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit auf ein Bleiberecht nach §§ 25 a oder b des Aufenthaltsgesetzes. Für manche Geduldete kann das „Chancenaufenthaltsrecht“ (§ 104c AufenthG) als Brücke in ein entsprechendes Bleiberecht dienen.
Wie gehen Ausländerbehörden mit Anträgen auf eine Aufenthaltserlaubnis nach §§ 25 a oder b AufenthG um? Welche Voraussetzungen erschweren die Aufenthaltssicherung für „gut integrierte“ Geduldete in der Praxis, welche Abhilfemöglichkeiten gibt es gegebenenfalls? Inwieweit klappt der Übergang aus dem „Chancenaufenthaltsrecht“ in eine Aufenthaltserlaubnis nach §§ 25 a oder b AufenthG? Wir laden Sie ein, Ihre Erfahrungen mit uns und anderen Engagierten zu diesen und weiteren Fragen zu teilen.
Anmeldung bitte bis zum 11.05.2025 bei Jan Lüttmann unter initiativen (at) frnrw.de
Veranstalter: Flüchtlingsrat NRW e.V.
Datum:
13.05.2025
Zeit:
17:00 - 18:30