Online-Input und -austausch: Arbeitsgelegenheiten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Das Asylbewerberleistungsgesetz sieht sog. Arbeitsgelegenheiten in Aufnahmeeinrichtungen bzw. bei staatlichen, kommunalen oder gemeinnützigen Trägerinnen vor (§ 5 AsylbLG). Im Rahmen eines Inputs werden wir die gesetzlichen Grundlagen erläutern und Hintergrundinformationen vermitteln.
Im Anschluss möchten wir uns gerne mit Ihnen darüber austauschen, ob bei Ihnen vor Ort Arbeitsgelegenheiten vermittelt werden. Wie genau und von wem werden diese Arbeitsgelegenheiten ausgestaltet? Inwieweit kommt es zu Sanktionen bei Nicht-Wahrnehmung verpflichtender Arbeitsgelegenheiten? Über diese und weitere Fragen möchten wir uns gerne mit Ihnen austauschen.
Anmeldung bitte bis zum 19.08.2025 unter initiativen (at) frnrw.de
Veranstalter: Flüchtlingsrat NRW e.V.
Datum:
26.08.2025
Zeit:
17:00 - 18:30